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26.01.2026 01:00 | Teilen

Bürokratische Todesstrafe: Wer EU-Sanktionierten
hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen
Keine Nahrung, keine Unterkunft, kein Arzt,
kein Anwalt: Der Bundestag hat in aller Stille ein Gesetz beschlossen,
das alle mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen bedroht, die von der EU
sanktionierten Mitbürgern helfen. Ein deutscher Betroffener kann derweil
nicht mal Essen für seine Kinder kaufen. - Will der
deutsche Journalist Hüseyin Drogru überleben, muss er sich illegal
helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und
allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem
17. Russland-Sanktionspaket als... [Quelle:
dert.online] JWD
..."prorussischen Desinformanten". Dabei hat er nicht einmal über den
Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders als von der EU
behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und drei
kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in
Berlin.
Von Alexandra Nollok | 25. Januar
2026 | RT DE (dert.online)

Screenshot | Quelle:
RT DE
| KI-generiertes Bild
Bürokratische Todesstrafe: Wer EU-Sanktionierten
hilft,
muss mit jahrelanger Haft rechnen
Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank
sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder
seither "nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung
versorgen", schrieb er
kürzlich auf X. Die Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein
Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt.
Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label "außenpolitische
Maßnahme", was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließt. Statt dies
zu regeln, um den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag
jetzt die Repressionen gegen Unterstützer verschärft: Wer Drogru
hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.
Jede Hilfe verboten
Das "Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei
Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union" hat der
Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien
kam das allerdings nicht vor, nur einige kleinere Publikationen
wie
das ND berichteten darüber.
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Screenshot | Quelle:
RT DE
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Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem (aber nicht
nur) daran liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße "Anpassung
an EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen"
vermarktet. Bisher waren Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft mit
Ordnungswidrigkeitsverfahren und entsprechenden Geldbußen
konfrontiert, die zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro variierten,
wie es heißt. Das neue Gesetz definiere dies nun als Straftat mit
Geldstrafen zwischen ein bis fünf Prozent des Jahresumsatzes oder
konkret zwischen acht und 40 Millionen Euro.
Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom
Bundestag verharmlosend "Harmonisierung" (mit dem EU-Recht) genannt,
kann allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen
hilft. Das erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller
Art mit Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit
Geld, Bedarfsgütern oder Dienstleistungen an Betroffene wie Drogru
strafbar. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf
Jahre im Gefängnis zu landen, in "besonders schweren Fällen" bis zu
zehn Jahre.
Bürokratische Todesstrafe
Bezüglich verbotener "Dienstleistungen" nennt der Gesetzentwurf zum
Beispiel "die Erbringung einer Rechtsberatung", den "Abschluss oder
Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags" oder eine "Sende-,
Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistung",
was auch Internetzugänge und die Telekommunikation betrifft..
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Screenshot | Quelle:
RT DE
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Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die
Straße setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften
sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten
ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten
rechtlich zu vertreten. Die "Kaltgestellten" dürfen sich demnach nicht
einmal juristisch verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in
diversen Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.
Man kann mit Fug und Recht konstatieren, dass die Bundesrepublik
gemeinsam mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische
Todesstrafe gegen unliebsame Personen eingeführt hat, die gegen kein
Gesetz verstoßen haben, sondern lediglich etwas veröffentlicht haben,
was Politikern und Bürokraten nicht gefällt. Eine Floskel im
Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter strengen Vorgaben nicht
bestraft werden solle, dürfte mangels Definition nicht viel an der
Situation Betroffener ändern.
Es kann jeden treffen
Der Fall Drogru verdeutlicht überdies, dass es faktisch jeden treffen
kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist, auch ganz ohne
Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird
dem Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg vorgeworfen,
seine inzwischen gesperrte Medienplattform red.media müsse wohl
Verbindungen zu Russland haben, weil einzelne Mitarbeiter früher
einmal, also vor deren Verbot, für russische Medien gearbeitet
hätten.:
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Screenshot | Quelle:
RT DE
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Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib-
und Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis ausgebessert), dass
Drogru seine Medienplattform genutzt habe, "um systematisch falsche
Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der
Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische,
politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die
Verbreitung der Narrative über radikalislamische Gruppierungen wie die
Hamas".
Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität gegen die
israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, "um Bilder des
Vandalismus" durch "anti-israelische Randalierer" zu veröffentlichen.
Dies habe "die Stabilität und Sicherheit in der Union untergraben oder
bedroht" und letztlich Russland in die Hände gespielt. Dass es Aufgabe
von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts anderes
hat Drogru getan –, interessiert die EU kein bisschen.
Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben
dürfte, auf mehrfaches Nachhaken nach Monaten "Belege" von der EU
erhielt, war das Staunen groß: kein Wort über propalästinensische
Proteste, kein einziger Nachweis für angebliche russische
Verbindungen. Stattdessen präsentierten sie einige X-Beiträge des
"Dissidenten", in denen er sich kritisch über die deutsche Politik
geäußert hatte.
Exempel statuiert
Neben Drogru hat es bekanntlich auch andere westliche Bürger
getroffen, darunter die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina
Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie viel weniger
betroffen sind. Allerdings hat sie die EU damit faktisch ins Exil
geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland
einreisen dürfen, nicht einmal zu Familienbesuchen.
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Screenshot | Quelle:
RT DE
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Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und
Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt, also im Herzen der
EU. Er landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste – und sitzt
entsprechend in Belgien mit einem
ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er nicht.
Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin
bei der EU in Brüssel
dagegen interveniert zu haben.
Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein
Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus
Drittstaaten, darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am
Sanktionsregime, um weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen
und -Bürgern abwickeln zu können. Genau das will die EU damit wohl
bewirken: präventiv Gehorsam durch präventive Einschüchterung – vor
allem von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern.
Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit
endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese vorschreibt, gilt
nicht mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische
Ansichten äußert, die seiner Regierung nicht gefallen, die neue
bürokratische Todesstrafe – ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne
Unschuldsvermutung. Drogru, Lipp, Röper, Baud und einige andere
europäische Bürger sind die Unglücklichen, die der Vernichtungswahn der
Herrschenden gegen "Feinde im Inneren" zuerst getroffen hat. Man hat an
ihnen ein Exempel statuiert. Viele andere könnten folgen.
Mehr zum Thema –
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Screenshot | Quelle: RT
DE via rumble.com
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Journalisten, die nicht spuren, verlieren ihr Konto
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